Auszug aus den Allgemeine Leistungsbedingungen (ALB) der
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| 1.0 | Allgemeines – Geltungsbereich |
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| 1.1 | Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der HGB GmbH erfolgen zu den nachfolgenden AGB und den in Ziffer |
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| 1.2 | Die AGB gelten unter der Voraussetzung, dass der Kunde Kaufmann ist und das Geschäft zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Die AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung unsererseits. |
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| 1.3 | Ergänzend zu den AGB gelten die folgenden Bedingungen in Ihrer jeweiligen gültigen Fassung: - Preise und Konditionen der HGB- Hessische Güterbahn GmbH (HGB GmbH) |
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| 2.0 | Besonderheiten bei der Lokgestellung im Arbeitszugdienst | ||
| 2.1 | Bestellungen / Aufträge sind nur in schriftlicher Form anzugeben. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Insbesondere entfalten mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen der Angestellten der HGB GmbH, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, keine Rechtswirksamkeit. Ein Angebot der HGB GmbH ist noch keine verbindliche Zusage der auszuführenden Leistungen. Soweit nicht anderes schriftlich vereinbart, hält sich die HGB GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise und Leistungen 7 Tage ab deren Datum gebunden. Eine verbindliche Zusage der auszuführenden Leistungen kommt nur durch die fristgerechte, schriftliche Bestellung in Verbindung mit folgenden schriftlichen Bestätigung durch die HGB GmbH zustande. |
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| 2.2 | Bereitstellung der Lokomotiven: Die Gestellung der Lokomotiven erfolgt lt. bestellter Leistung. Werden nachträglich mehr Lokomotiven benötigt als bestellt, so ist dies nicht Umfang der bereits ursprünglich bestellten Leistung. Eine Änderung der ursprünglich bestellten Leistung erfordert eine neue Anfrage mit der entsprechenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch die HGB GmbH. Das gleiche gilt für die jeweiligen Einsatzzeiten der Lokomotiven. Bei einer erheblichen Zeitüberschreitung der bestellten Leistung behalten wir uns vor, die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen. |
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| 2.3 | Stornierung von Aufträgen: Die Stornierung von Aufträgen oder Leistungen ist in schriftlicher Form durch beide Vertragsparteien möglich. Bis zu 48 Stunden vor Leistungsbeginn ist die Stornierung kostenfrei. Bei Stornierungen des Auftraggebers, die in einem Zeitraum von weniger als 48 Stunden vor Leistungsbeginn erklärt werden, fallen Stornokosten an, die je nach Aufwand der nach dem Auftrag festgelegten Höhe der Vergütung für die Leistung berechnet werden. |
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| 2.4 | Rechnungsstellung: Die Mindestberechnungszeit beträgt 8 Stunden pro Schicht. Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund § 7.0 dieser AGB. |
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| 2.5 | Haftung: Für Schadensersatzansprüche, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht wurde, übernimmt die HGB GmbH keine Haftung. Gleichgestellt werden hiermit Schadenersatzansprüche, die durch nicht vorhersehbare von der HGB GmbH nicht zu vertretende Baubehinderungen und damit verbundenen Transportverspätungen entstanden sind. Schadenersatzansprüche dieser Art werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner Schadensersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. |
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| 3.0 | Leistungsvertrag, Transportauftrag | ||
| 3.1 | Grundlage für die von der HGB GmbH zu erbringenden Leistungen ist grundsätzlich der mit dem Kunden gemäß Ziffer 2.1 dieser AGB geschlossene schriftliche Vertrag. Bei Verwendung eines Frachtbriefs gemäß § 408 Handelsgesetzbuch gilt dieser als Transportauftrag mit den hierin enthaltenen Angaben. |
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| 3.2 | Der Leistungsvertrag enthält wesentliche Daten, die für den Abschluss von Einzelverträgen, insbesondere Frachtverträgen, erforderlich sind (z. B. Relation, Ladegut, Wagentyp, Ladeeinheit, Entgelt). Der Kunde ist für die korrekte Angabe der benötigten Anzahl und Gattung der Wagen verantwortlich. Bei Überschreitung der Ladefristen erheben wir ein Standgeld je nach Wagenart zwischen 20,00 – 150,00 € pro Tag und Wagen. Sind die Wagen durch uns von der DB angemietet, berechnen wir das Standgeld der DB zzgl. Einem Verwaltungskostenaufschlag von 10 % weiter. Darüber hinaus stellt die HGB GmbH dem Kunden den Ausfallschaden für den Nichteinsatz der Wagen in Rechnung. |
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| 3.3 | Der Kunde hat bereitgestellte Wagen und Ladung auf Ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck, sowie auf sichtbare Mängel zu prüfen und die HGB GmbH unverzüglich und schriftlich über Beanstandungen zu informieren. Es obliegt dem Kunden, die Wagen vor dem Beladevorgang und das Frachtgut nach Ankunft ordnungsgemäß auf Mängel zu prüfen. Mängelrügen haben ebenfalls unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. |
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| 3.4 | Der Kunde haftet für Schäden an den Wagen und Ladung, die durch ihn oder von ihm beauftragte Dritte verursacht worden sind. Es wird vermutet, dass der Schaden im Gewahrsam des Kunden entstanden ist, sofern der Schaden nicht von der HGB GmbH schriftlich anerkannt wird oder bei Übergabe bereits vorhanden war, oder auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bei der Übergabe bereits vorhanden war. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde. |
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| 3.5 | Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass entladene Wagen und Ladung verwendungsfähig, d.h. vollständig entleert, gereinigt, entseucht und fristgerecht komplett wieder am vereinbarten Ort übergeben werden. Bei Nichterfüllung werden die entstandenen Aufwendungen weiterbelastet. |
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| 3.6 | Überführung von Maschinen, Wagen und Fahrzeuge müssen gefristet und lauffähig sein (Zulassung nach EBO). Der Kunde hat hierfür auf eigene Kosten Sorge zu tragen. |
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| 3.7 | Bei Beauftragung setzt die HGB GmbH voraus, dass die zu befördernden Waggons / Maschinen abfahrbereit, wagentechnisch untersucht am Abfahrtsort stehen. Das Abstellgleis im Zielbahnhof ist in jedem Falle vor der Abfahrt mitzuteilen. Sollten Abstellgebühren anfallen, die uns von der DB Netz AG in Rechnung gestellt werden, werden wir diese an Sie weiterberechnen. Verzögerungen, die aufgrund mangelnder Vorbereitung des Auftraggebers zustande kommen, werden diesem zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Sollte die betriebliche Situation keine Verzögerung zulassen, behält die HGB GmbH sich vor, den Transportauftrag zu Lasten des Auftraggebers abzubrechen. Die tatsächlich entstandenen Kosten wie Zuführungspauschale, Kosten für bestellte Trassen und Kosten für das eingesetzte Personal werden dem Auftraggeber dann zuzüglich einer Bearbeitungspauschale i. H. v. 10 % in Rechnung gestellt. Bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht vorhersehbaren Vorkommnissen übernimmt die HGB GmbH keinerlei Haftung. |
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| 4.0 | Personalgestellung von Tfz, Lotsen, Rangierbegleiter, Azf. und Wagenmeister |
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| 4.1 | Die Gestellung von Triebfahrzeugführern, Lotsen, Rangierbegleitern, Azf. oder Wagenmeistern erfolgt laut Vertrag. Werden nachträglich mehr Leistung benötigt als bestellt, so ist dies nicht Umfang der bereits ursprünglich bestellten Leistung. Eine Änderung der ursprünglich bestellten Leistung erfordert eine neue Anfrage mit der entsprechenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch die HGB GmbH. |
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| 4.2 | Stornierung von Aufträgen: Eine kostenfreie Stornierung von Leistungen / Aufträge durch den Auftraggeber muss mindestens 48 Stunden schriftlich vor Leistungsbeginn erfolgen. Stornokosten werden je nach Aufwand der nach dem Auftrag festgelegten Höhe der Vergütungen für die Leistung berechnet. |
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| 4.3 | Die Mindestberechnungszeit beträgt 8 Stunden pro Schicht. | ||
| 5.0 | Ladevorschriften | ||
| 5.1 | Der Kunde ist für die sichere Verladung, sowie Entladung verantwortlich. Verletzt der Kunde diese Verpflichtung, besteht eine erhebliche Abweichung zwischen Frachtvertrag und tatsächlichem Ladegut. Wird das zulässige Gesamtgewicht überschritten, oder durch die Art des Gutes oder der Verladung die Beförderung behindert, können seitens der HGB GmbH auch die Rechte des § 415 Abs.3 HGB geltend gemacht werden. |
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| 6.0 | Gefahrgut |
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| 6.1 | Die Beförderung von Gefahrgut unterliegt den einschlägigen Gefahrgutrechtsvorschriften, sowie den Eisenbahnvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. |
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| 6.2 | Gefährliches Gut wird von der HGB GmbH nur angenommen/abgeliefert, wenn mit dem Absender/Empfänger die Übernahme der Sicherheits- und Obhutspflichten bis zur Abholung bzw. Bereitstellung an, sowie bei Gütern der Klasse 1 und 2 darüber hinaus die körperliche Übergabe/Übernahme des Gutes schriftlich vereinbart ist. |
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| 6.3 | Der Kunde stellt der HGB GmbH im Rahmen seines Haftungsanteils von allen Verpflichtungen frei, die beim Transport, der Verwahrung oder sonstigen Behandlung gegenüber Dritten entstanden, sowie auf die Eigenart des Gutes und die Nichtbeachtung der dem Kunden obliegenden Sorgfaltspflicht zurückzuführen sind. | ||
| 6.4 | Gefährliches Gut wird von uns nicht auf Lager genommen, auch nicht durch Abstellen beladener Transportmittel auf dem jeweiligen Verkehrsweg. Das Abstellen ungereinigter leerer Kesselwagen oder Container über 2 Wochen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung, eine längere Abstellung ist nicht möglich. | ||
| 7.0 | Entgelte, Rechnungsstellung, Aufrechnungsverbot |
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| 7.1 | Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die HGB GmbH ist berechtigt nach Ablauf dieser Frist Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die HGB GmbH kann von dem Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. |
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| 7.2 | Gegen die Forderung der HGB GmbH ist eine Aufrechnung oder Zurückhaltung ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. |
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| 7.3 | Für die Abwicklung von Zoll- und sonstigen behördlichen Verwaltungsvorschriften oder Trassenbestellungen erheben wir Verwaltungskosten in Höhe von 10 % bzw. 15 % v. Gegenstandswert. |
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| 8.0 | Rücktritt | ||
| 8.1 | Wir behalten uns das ausdrückliche Recht vor, von einer erteilten Bestellung/Auftragsvergabe ganz oder teilweise Abstand zu nehmen im Falle bei höherer Gewalt oder sonstigen nicht vorhersehbaren Vorkommnissen. |
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| 8.2 | Die Änderung bzw. der Rücktritt bedürfen der Schriftform. Hier kann sich kein Vertragspartner auf eine betriebliche Übung berufen, solange die Abweichung nicht durch beide Parteien übereinstimmend schriftlich festgehalten sind. Dies trifft auch auf den durch den Kunden zu begründenden Rücktritt vom Gesamtvertrag zu. | ||
| 9.0 | Gerichtsstand, anwendbares Recht |
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| 10.0 | Salvatorische Klausel |
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HGB- Hessische Güterbahn GmbH Öffentliches Eisenbahnverkehrsunternehmen Alter Weg 28 D-35418 Buseck |
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